Mietrechtsschutz

 

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Mietrechtsschutz

Mieter-Rechtsschutz

 

Streitigkeiten vor Gericht mit dem Vermieter können sehr teuer werden, zumal oft Gutachten für das Gerichtsverfahren notwendig werden. Hier hilft der Mieterrechtsschutz. Der Versicherungsschutz kann für eine selbstbewohnte Wohnung besonders günstig in die private Rechtsschutzversicherung eingebunden werden.

 

 

Wer ist versichert?

 

In Deutschland gilt, dass jeder Bürger sein Recht bekommen soll und vor Gericht ziehen darf. Der Prozess des Klagens und Verklagtwerdens ist meistens jedoch sehr kostspielig.

 

Mit einer Rechtsschutzversicherung genießen folgende Personen Versicherungsschutz:

 

1. Tarife für Nichtselbstständige

 

Die "normale" Rechtsschutzversicherung gilt für alle Personen, die nicht selbstständig tätig sind. Es kann entweder ein Single Tarif beantragt oder die gesamte Familie versichert werden.

 

Zur Familie gehört der Ehepartner oder auch der in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner, wenn dieser im Antrag genannt ist. Minderjährige Kinder sind im Familientarif ebenfalls versichert. Ebenso volljährige Kinder, solange sie unverheiratet sind und sich in der Schule oder in einer nahtlos an die Schulzeit anschließenden Erst-Berufsausbildung (oder Erst-Studium) befinden. In älteren Tarifen kann die Mitversicherung von Kindern auf das 27. Lebensjahr beschränkt sein.

 

Nicht versicherbar sind selbstständig Tätige oder Freiberufler, wenn Sie (je nach Versicherer) mehr als 5.000 € bis 20.000 € Euro Umsatz im Jahr mit dieser Tätigkeit erzielen. Schäden aus dieser selbstständigen Tätigkeit sind jedoch auch nicht versichert, wenn der Umsatz geringer ist.

 

2. Tarife für Selbstständige, Freiberufler und Firmen

 

Selbstständige und Unternehmen können nicht den Tarif für Nichtselbstständige beantragen (auch nicht, wenn nur private Rechtsfälle versichert werden sollen). Es gibt auch für Selbstständige Tarife, die nur den privaten Bereich versichern, es empfiehlt sich jedoch den so genannten Kompakt-Firmenrechtsschutz zu beantragen.

 

Beim Firmenrechtsschutz sind der private Bereich für den Geschäftsführer und seine Familie versichert, sowie Rechtsstreitigkeiten das Unternehmen/ die selbstständige Tätigkeit betreffend. Welche Rechtsstreitigkeiten genau für Unternehmen versichert werden können, steht in den Tarifdetails unseres Vergleichs und den hinterlegten Versicherungsbedingungen. Ausgeschlossen ist beim Unternehmensrechtsschutz stets der Vertragsrechtsschutz (z.B. Kunde zahlt Rechnung nicht).

 

 

Tipp:

 

Die Firmenrechtsschutz Prämie kann, im Gegensatz zur Versicherung für Nichtselbstständige, von der Steuer abgesetzt werden.

 

 

Was für Rechtsfälle können versichert werden

 

Sie können in unserem Vergleich frei wählen, welche Rechts-Bereiche günstig versichert werden sollen:

 

 

Im privaten Bereich sind folgende Rechtsfälle versichert:

 

  • Schadensersatz
  • Vertrags- und Sachenrecht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • vor Sozialgerichten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Beratung im Familien- und Erbrecht

 

Manche Tarife bieten zusätzliche Deckungseinschlüsse, wie zum Beispiel den Opfer- oder Straf- Rechtsschutz. Welche Tarife das sind, sehen Sie direkt in den Tarifdetails des Vergleichs.

 

 

Nach einem Schaden-Ereignis sollte der Versicherer möglichst umfassend und zeitnah benachrichtigt werden. Außerdem muss versucht werden den Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

Mit unseren Schadenformularen können Sie den Vorfall melden. Nutzen Sie einfach die folgenden Online-

Kontaktbogen und fragen Sie nach dem Schadenformular für die betreffende Versicherungssparte:

 

 

 

Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten darf nicht ohne Zustimmung des Versicherers anerkannt werden. Warten Sie nach der Meldung also zunächst die Reaktion Ihres Versicherers ab.

 

Bei Schadenfragen stehen wir auch gerne telefonisch unter0361-6008762 oder unter der E-Mail Adresse info@versicherungen-select.de zur Verfügung.

 

 

Tipp 1:

 

Bietet Ihre Versicherung eine kostenlose Beratungshotline an, wie zum Beispiel eine Anwalts-Hotline bei der Rechtsschutzversicherung, lohnt es sich diese vor Meldung des Schadens zu kontaktieren. Durch eine qualifizierte Auskunft kann eine Schadensmeldung oder zum Beispiel der Gang zum Anwalt manchmal vermieden werden.

 

Tipp 2:

 

Melden Sie nach Möglichkeit keine unnötigen oder Bagatellschäden. Je mehr Schadensfälle in den letzten 5 Jahren vorlagen, desto schwieriger wird es einen neuen günstigen Tarif zu beantragen, weil die Versicherer den Antrag bei zu vielen Vorschäden eventuell ablehnen werden.

 

 

Wie kann man seine bestehende Versicherung kündigen?

 

Kündigung zum Ablauf.

 

Ein Versicherungsvertrag kann bis spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich automatisch um 1 Jahr. Er kann dann erst wieder 3 Monate vor dem neuen Ablauf gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur um 1 Jahr. Längere Laufzeiten müssen vom Kunden explizit bestätigt werden.

 

Autoversicherungen laufen bei den meisten Versicherern zum 1.1. eines jeden Jahres ab und können auch noch einen Monat vorher gekündigt werden (spätestens bis zum 30.11.).

 

Sollten Sie einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen haben, ist dieser erstmals zum Ablauf des 3. Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar (jeweils bis 3 Monate vorher). Seit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz können auch 5-Jahresverträge zum Ablauf des 3. Jahres gekündigt werden, unabhängig davon, ob sie neu abgeschlossen werden oder bereits länger bestehen.