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Grundfähigkeitsvorsorge
Von Grund auf sicher mit der Grundfähigkeitsabsicherung!
Im Alltag sind wir ständig in Bewegung. Unser tägliches Leben ist ohne den Einsatz von Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Hören oder die Hände zu gebrauchen schwer vorstellbar. Doch was passiert, wenn man diese wichtigen Fähigkeiten verliert?
Damit Sie im Ernstfall nicht auf wackligen Beinen stehen, bietet Ihnen die Grundfähigkeitsversicherung eine wichtige Absicherung. Wenn Sie durch den Verlust von Grundfähigkeiten nicht mehr arbeiten können, benötigen Sie Geld, um weiterhin Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, Ihr Leben umzuorganisieren oder die Ausgaben für Ihre Pflege zu finanzieren.
Auch wenn Sie sich entscheiden, weiter zu arbeiten, erhalten Sie eine monatliche Rente, die Sie flexibel nach Ihrem Bedarf nutzen können. Schließlich sollen Sie im Ernstfall Ihr Leben trotz körperlicher Einschränkungen möglichst so weiterführen können wie bisher.
Die Grundfähigkeitsversicherung, die bei Verlust von 19 klar definierten Grundfähigkeiten und sogar ab Pflegegrad II leistet, ist eine besonders kostengünstige Absicherung der Arbeitskraft.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein Produkt, das als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherungsowie zur Pflege- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung abgeschlossen werden kann. Versicherbar ist der Verlust spezifischer Fähigkeiten oder das Erreichen der Pflegestufe II oder III im Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit.
Höhe der Beiträge
Die Kosten werden in Abhängigkeit folgender Parameter festgelegt:
Auch bei diesem Produkt existieren bestimmte Annahmerichtlinien. So müssen einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Vorerkrankungen können dabei Zuschläge oder Ausschlüsse nach sich ziehen.
Ablehnungen sind ebenfalls möglich, werden aber seltener ausgesprochen als bei BU-Policen.
Vereinfachte Gesundheitsfragen sind in der Regel an eine maximale Versicherungssumme, meist 1.000 Euro, gebunden.
Zudem gilt: Bei der Beitragsberechnug spielt das Alter und der Beruf ebenfalls eine Rolle.
Voraussetzungen für die Rentenzahlung:
Versicherer von Grundfähigkeitspolicen zahlen ihren Versicherungsnehmern eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe aus, wenn diese im Versicherungsvertrag festgeschriebene Fähigkeiten verlieren. Die Ursachen dafür sowie die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit sind dabei ohne Bedeutung. Die Voraussetzungen für den Leistungsfall sind allerdings sehr streng. Bedingung ist, dass der Kunde die Fähigkeit oder Fähigkeiten für voraussichtlich mindestens zwölf Monate und in der Regel auch vollständig verloren hat. Bei leichten Beeinträchtigungen wird der Versicherungsfall dagegen meist nicht anerkannt – auch dann nicht, wenn die Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.
Darüber hinaus erhalten Versicherte auch Geld, wenn sie pflegebedürftig werden und in Pflegestufe II oder III eingestuft werden. Inwieweit der Kunde noch weitere Fähigkeiten verliert, ist unerheblich.
Versicherbare „Grundfähigkeiten“
Die Anbieter teilen die zu versichernden Fähigkeiten grundsätzlich in zwei bis drei Gruppen ein:
Bei den Kardinalfähigkeiten der 1. Gruppe
tritt der Versicherungsfall ein, wenn der Versicherungsnehmer eine einzige der Fähigkeiten einbüßt.
In der 2. Gruppe
muss der Kunde dagegen mindestens drei dieser Fähigkeiten verlieren, damit der Versicherer den Leistungsfall
anerkennt.
Im Fähigkeitenkatalog 3
reicht hingegen der Verlust einer Fähigkeit, um die Rente zu erhalten. Mitunter kann auch der Verlust des Gleichgewichtssinns versichert werden.