Bauherrenhaftpflicht
Hausbauer haften bereits für die Baustelle
Endlich ins Eigenheim ziehen. Doch der Neubau dauert einige Monate. Da kann viel passieren. Als Bauherr tragen Sie für die Baustelle die volle Verantwortung. Passiert ein Unfall, haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen.
Der folgende Artikel zeigt Ihnen, warum und für wen eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll ist und welche Schäden abgedeckt werden. Außerdem erklären wir, wie hoch die Versicherungssumme sein sollte und wie die Prämie der Bauherrenhaftpflicht berechnet wird.
Wie sich der Vergleich verschiedener Anbieter auszahlt, erfahren Sie zum Schluss.
Diese Begriffe sollten Sie kennen:
Haftung
Bedeutet, dass man für einen Schaden, den man verursacht hat, auch gerade stehen muss.
Betrifft sowohl Schädigungen von Personen als auch von Sachen.
Fahrlässiges Handeln
Die erforderliche Sorgfaltspflicht wurde nicht beachtet, obwohl man sich der möglichen Konsequenzen bewusst war.
Das Handeln beziehungsweise das Unterlassen erfolgte aber ohne Vorsatz.
Schadenersatz
Wer etwas beschädigt oder jemanden einen Schaden zufügt, muss dies wiedergutmachen. Entweder, indem die Sache repariert
oder gleichwertiger Ersatz geliefert wird, beziehungsweise durch einen Geldersatz.
Eine Baustelle ist ein gefährlicher Ort. Tiefe Gruben, die nicht richtig abgesichert werden, Baumaschinen, an denen man sich verletzten kann, Baumaterialien, die herunterfallen können. Viele Risiken lassen sich zwar mit der nötigen Umsicht minimieren
– doch hundertprozentig kann niemand verhindern, dass etwas auf der Baustelle passiert. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen passiert leicht ein Unfall: Beispielsweise möchte jemand die Baustelle besichtigen und stürzt unglücklich in eine Baugrube.
Warum ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?
Als Bauherr sind Sie verantwortlich für alles, was auf der Baustelle passiert. Dazu gehört, dass die Baustelle ausreichend gesichert ist und dass alle Bauvorschriften eingehalten werden. Zudem übernehmen Sie die Haftung für alle Unfälle, die andere Personen auf Ihrer Baustelle erleiden. Das schließt Bauarbeiter und Unbefugte, aber auch Freunde und Bekannte, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig werden, mit ein. Passiert also etwas, dann stehen Sie in der Verantwortung. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) müssen Sie den entstandenen Schaden wiedergutmachen und Schadenersatz leisten. Die Abdeckung dieser Risiken übernimmt die Bauherrenhaftpflicht für Sie.
Für wen ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?
Die Bauherrenhaftpflicht ist ein Muss für alle, die ein neues Eigenheim oder Mehrfamilienhaus bauen. Aber auch Hauseigentümer, die größere Umbauten wie beispielsweise die Aufstockung planen, benötigen diese Versicherung. Ebenfalls ist die Bauherrenhaftpflicht sinnvoll, wenn grundlegende Sanierungen oder Modernisierungen geplant sind: zum Beispiel, wenn Sie ein altes Haus mit einer Wärmedämmung ausstatten, eine neue Heizanlage einbauen lassen, die erneuerbare Energien nutzt, einen Seitenflügel errichten oder ähnliche große Bauvorhaben.
Möchten Sie das Treppenhaus verschönern oder das Wohnzimmer ausbauen, reicht die private Haftpflichtversicherung in der Regel aus. Sie deckt Bausummen bis 50.000 Euro ab.
Für diese Bauvorhaben ist die Bauhaftpflicht sinnvoll:
Neubau eines Eigenheims oder Mehrfamilienhauses
Große Umbauten an bestehenden Häusern
Grundlegende Sanierungen
Umfassende (energetische) Modernisierungen
Hintergrund: Gesamtschuldnerische Haftung von Bauherr, Architekt und Baufirma
Auch wenn Sie den Bau von einem Architekten planen und begleiten lassen oder wenn ein Bauunternehmen den Auftrag von Anfang bis Ende durchführt, sind Sie von der Haftungspflicht im Schadenfall nicht ohne weiteres entbunden. Daher sollten Sie in jedem Fall eine Bauherrenversicherung abschließen. Per Definition im BGB haften der Bauherr, Architekt und Bauunternehmer gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass sich ein Geschädigter mit seiner Schadenersatzforderung an jeden der drei wenden kann. Ob jemand für den Schadenfall die Hauptverantwortung trägt, spielt keine Rolle.
Daher sind Sie dazu verpflichtet, persönlich zu überprüfen, ob die gebotenen Sicherungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Auch die regelmäßige Kontrolle der Baufirma gehört – im Rahmen des für Laien Zumutbaren – dazu. Erkennen Sie Gefahren, müssen Sie handeln und die Firma anweisen, Missstände zu beheben. Handeln Sie hier fahrlässig, müssen Sie einen Teil der Verantwortung tragen. Unter besonders schwerwiegenden Umständen haften Sie sogar in voller Höhe. Dies passiert beispielsweise, wenn die Baufirma zwar die Hauptschuld trägt, in der Zwischenzeit aber Insolvenz angemeldet hat. Ob der Versuch, das Bauunternehmen dann in Regress zu nehmen, von Erfolg gekrönt sein wird, ist fraglich.
Bauherrenhaftpflicht: Was ist versichert?
Die Bauherrenhaftpflicht deckt laut Definition des Gabler-Wirtschaftslexikons „die Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers als Bauherr und / oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks“ ab. Grundsätzlich werden solche Schäden ersetzt, die Dritten auf der Baustelle oder aufgrund ihres Vorhandenseins zugefügt werden. Das umfasst sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden.
Personenschäden: Dazu gehören alle Kosten, die aufgrund von Verletzungen, Invalidität oder Tod des Geschädigten entstehen, beispielsweise medizinische Behandlungskosten, therapeutische Maßnahmen und solche zur Rehabilitation, Umschulungsmaßnahmen, dauerhafte Rentenleistungen oder ähnliches.
Sachschäden: Damit sind alle Schäden an Gegenständen und sonstigen Dingen im Eigentum des Geschädigten gemeint. Ersetzt werden zum einen die Kosten für die Reparatur, beispielsweise eines beschädigten Fahrrads. Bei einem Totalschaden ersetzt die Bauherrenhaftpflicht in der Regel den Zeitwert des Gegenstandes.
Vermögensschäden: Darunter werden zumeist Folgeschäden eingeschlossen sowie Zahlungen wegen Verdienst- oder Nutzungsausfalls. So kann der Geschädigte neben den Reparaturkosten der Bauherrenhaftpflicht gegenüber auch die Kosten für einen Mietwagen geltend machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sein Auto durch einen umfallenden Bauzaun beschädigt wurde und mehrere Tage in die Werkstatt zur Reparatur muss.
Sieben typische Beispiele für Schadenfälle:
Die Dachbalken werden geliefert und an der Grundstücksgrenze abgeladen. Ein Teil der Balken ragt auf den anliegenden
Radweg. Ein Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit übersieht in der Morgendämmerung die Gefahr, stürzt und verletzt sich.
Das Gerüst, mit deren Hilfe die Putzer die Fassade gestalten, ist nicht richtig zusammengebaut. Ein Teil stürzt herunter und
beschädigt ein Auto, das vor Ihrem Haus geparkt wurde.
Sie lassen das alte Gebäude auf dem Grundstück abreißen. Der Bagger kommt beim Drehen aufs Nachbargrundstück. Die
Schaufel drückt eine Fichte um und demoliert den angrenzenden Wintergarten.
Ein paar Nachbarn helfen am Wochenende beim Bauen mit. Einer mauert eine Innenwand hoch. Während des Arbeitens fällt
ihm ein Stein auf den Fuß und quetscht den Zeh. Der Nachbar muss vom Notarzt behandelt werden.
Die Mauersteine werden nicht ordnungsgemäß gelagert. Ein Bauarbeiter will einen Teil auf eine Schubkarre laden. Dabei fällt
der Stapel ein und verletzt den Arbeiter.
Schnee und Eis brechen unverhofft im November herein. Da Sie noch am anderen Ende der Stadt in einer Mietwohnung leben,
denken Sie nicht an Ihre Räumpflicht für das neue Grundstück. Ein Passant rutscht aus und schlägt sich den Kopf an. Er muss
eine Woche im Krankenhaus und bedarf danach einer längeren Rehabilitationsmaßnahme.
Das Baugelände wurde nicht richtig abgesperrt. Neugierige Kinder kommen durch eine Lücke auf das Gelände und spielen
dort. Ein Kind fällt in die Baugrube, bricht sich ein Bein und muss von der Feuerwehr gerettet und ins Krankenhaus gebracht
werden.
Tipp
Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ am Zugang zur Baustelle entlässt Sie nicht per se aus der Haftung. Denn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, für die die Eltern Sorge tragen müssen, können sich Kinder Zutritt zur Baustelle verschaffen. Passiert ein Unfall, stehen Sie als Bauherr in der Beweispflicht, dass Sie Ihrerseits der vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Haben Sie es beispielsweise unterlassen, bei einer größeren Baustelle einen Bauzaun aufzustellen, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Mehr zum Thema Haftung von Kinder erfahren Sie in unserem Ratgeber Was ist eine Haftpflichtversicherung
Was ist nicht versichert?
Die Abdeckung der Bauherrenhaftpflicht erstreckt sich nicht auf alle denkbaren Ereignisse. Die vorsätzliche Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungspflichten beziehungsweise deren Überprüfung, falls Sie die Aufgabe an einen Bauunternehmer delegiert haben, ist beispielsweise ein Ausschlussgrund. Auch Schäden, die durch eine Veränderung der Grundwasserverhältnisse entstehen, sind bei vielen Versicherern nicht abgedeckt. Das kann zum Beispiel passieren, wenn das Grundwasser durch eine schwere Bodenplatte angehoben wird und der Keller des Nachbarn dann langsam durchnässt.
Planen Sie Eigenleistungen am Bauvorhaben, müssen diese gesondert in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Gegenüber der normalen Bauherrenhaftpflicht ist im Vergleich ein höherer Betrag fällig. Dadurch sind dann auch alle Schäden, die durch eigene Bautätigkeit in einem überschaubaren Umfang entstehen, abgedeckt.
Nicht im Versicherungsschutz mit inbegriffen sind zudem Schäden an gemieteten Sachen.
Welche Vorteile hat die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Ein Hausbau ist schon teuer genug. Doch entsteht beim Bau ein Schaden, für den Sie als Bauherr haftbar gemacht werden, droht der finanzielle Ruin. Gerade wenn Personen verletzt werden, müssten Sie nicht nur die Kosten für die medizinische Behandlung und Nachsorge tragen, sondern auch Schadenersatz, Verdienstausfall und womöglich eine lebenslange Rente zahlen.
Umfassende Schadenregulierung
Die Bauherrenhaftpflicht sichert den Versicherungsnehmer gegen alle Schäden ab, die einem Dritten auf dem Grundstück und in dem im Bau befindlichen Gebäude widerfahren. Auch die unmittelbare Umgebung des Grundstücks wie der angrenzende Fußweg ist mitabgesichert. Voraussetzung ist aber, dass das Bauvorhaben nicht komplett in Eigenregie durchgeführt, sondern an einen Architekten oder Bauunternehmer übergeben wird. Im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht ist auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht enthalten. Bevor der Schaden reguliert werden kann, übernimmt die Bauherrenhaftpflicht auch die gründliche Prüfung des Falls. Im Zweifelsfall schaltet sie Sachverständige ein, die den Fall begutachten.
Passiver Rechtsschutz
Neben der Schadenregulierung für berechtigte Ansprüche beinhaltet die Bauherrenhaftpflicht auch einen sogenannten „passiven Rechtschutz“. Das bedeutet, dass die Versicherung unberechtigte Ansprüche gegen Sie abwehrt. Da sich bei einem Schadenfall die Haftungsfrage nicht immer leicht klären lässt, enden viele Streitfälle vor Gericht. Die Bauherrenhaftpflicht trägt dann die Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugen, aber auch die anfallenden Gerichts- und Reisekosten.
Hinweis
Ein „aktiver“ Rechtschutz ist bei der Bauherrenhaftpflicht nicht enthalten. Im Vergleich dazu deckt eine Rechtschutzversicherung auch die Durchsetzung eigener Ansprüche ab.
Bauherrenhaftpflicht ist steuerlich absetzbar
Wie andere Haftpflichtversicherungen ist auch die Bauherrenhaftpflicht steuerlich absetzbar. Sprechen Sie Ihren Steuerberater diesbezüglich an und reichen Sie Ihre Beitragsrechnung mit ein.
Vorteile auf einen Blick
Umfassende Schadenregulierung
Passiver Rechtschutz
Steuerlich absetzbar
Welche Nachteile hat die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Die Bauherrenhaftpflicht ist kein Rund-um-sorglos-Paket für Häuslebauer. Bestimmte Risiken werden nicht abgesichert, dafür sind eventuell Zusatzversicherungen notwendig.
Welche Schäden werden nicht abgedeckt?
Die Haftpflichtversicherung für Bauherren deckt solche Schäden ab, für die Dritte einen Ersatzanspruch formulieren. Das bedeutet, dass Schäden enger Familienmitglieder, die im eigenen Haushalt leben, nicht abgedeckt werden. Fallen Ihre eigenen Kinder in die Baugrube, kommt die Bauherrenhaftpflicht nicht für die Kosten auf. Nicht abgesichert sind auch alle Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder vorsätzlicher Missachtung bestimmter Pflichten entstehen.
Ergänzung mit Bauleistungs- und Feuerrohbauversicherung notwendig
Um Schäden am eigenen Bau abzusichern, ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll. Wird bei einem Sturm die Mauer am Rohbau beschädigt oder setzt eine Überschwemmung den im Entstehen begriffenen Keller unter Wasser, greift die Bauherrenhaftpflicht nicht. Auch nicht, wenn teures Werkzeug oder wertvolle Materialien gestohlen werden. Die Kosten, um beispielsweise Fliesen neu anliefern zu lassen, müssten Sie selbst tragen. Aber die Bauleistungsversicherung greift nicht für alle Schäden: Brand, Blitzschlag und Explosion sind nicht abgedeckt. Dafür benötigen Sie eine Feuerrohbauversicherung. In der Wohngebäudeversicherung ist diese Versicherung bereits enthalten. Es macht daher Sinn diese bereits abzuschließen, bevor der erste Spatenstich für Wohngebäude erfolgt.
Tipp
Schon während der Bauphase sollten Bauherren eine Feuer-Rohbauversicherung abschließen. Die Feuer-Rohbauversicherung schützt Gebäudeteile und Baumaterialien während der Bauphase vor Brand, Blitzschlag, Explosion – und sogar Flugzeugabsturz. Dieser Schutz ist besonders wichtig und wird bei einer Finanzierung von den Banken meistens verlangt. Die Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt bietet Ihnen den Feuerversicherungsschutz beitragsfrei während der Rohbauzeit Ihres Neubaus.
Versicherungsschutz nicht ausreichend
Der Kostenfaktor führt unter Umständen dazu, sich für eine sehr günstige Bauherrenhaftpflichtversicherung zu entscheiden. Doch dann besteht das Risiko einer Unterversicherung: Wenn die Versicherungssumme zu gering gewählt ist, bleibt ein finanzielles Restrisiko bestehen. Denn laut Rechtsprechung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für den entstandenen Schaden. Übersteigen also die tatsächlichen Kosten die vereinbarte Versicherungssumme, müssen Sie die Differenz selbst zahlen – womöglich ein Leben lang.
Nachteile auf einen Blick
Bestimmte Schäden werden nicht abgedeckt (Vorsatz, Familienmitglieder)
Bauleistungsversicherung für Schäden am eigenen Bau notwendig
Versicherungsschutz deckt womöglich nicht die gesamten Kosten
Welche Versicherungssumme?
Für einen umfassenden Schutz sollte die Versicherungssumme möglichst hoch gewählt werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Mindestversicherungssumme von 5 Millionen Euro bei der Haftpflichtversicherung. Ratsam ist auch, für Personen- und Sachschäden eine Pauschalsumme auszuhandeln. Dadurch steht in jedem Schadenfall die gesamte Versicherungssumme zur Verfügung. Auch wenn Vermögensschäden relativ selten auftreten, sollten diese mit mindestens 250.000 Euro in der Bauhaftpflicht miteingeschlossen sein.
Wie wird die Versicherungssumme berechnet?
Die Versicherungssumme der Bauherrenhaftpflicht setzt sich aus zwei Elementen zusammen: der Bausumme und den geplanten Eigenleistungen. Der Unterschied: Für Eigenleistungen wird ein höherer Risikozuschlag fällig. Denn wenn der zukünftige Bewohner des Eigenheims selbst Hand ans Werkzeug legt, ist die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden höher. Alle Arbeiten, die Sie selber ausführen, müssen Sie mit dem entsprechenden Betrag vermerken. Dadurch reduziert sich die Gesamtsumme, doch die Prämie für die Bauherrenhaftpflicht steigt im Vergleich.
Für welchen Zeitraum ist eine Bauhaftpflicht sinnvoll?
Eine Bauherrenhaftpflicht ist für die gesamte Bauphase ein Muss. Je nach Bauweise und Ausstattung können von der Bauplanung bis zum Einzug zwischen 6 und 12 Monaten vergehen. Aber allein schon widrige Wetterumschwünge, langanhaltender Regen oder frühzeitiger Frost können die Bauphase in die Länge ziehen. Auch die falsche Koordination der Gewerke kann zu einem Baustopp führen, beispielsweise wenn die Tapezierer die Wand gestalten wollen, die Elektriker aber noch nicht alle Anschlüsse unter den Putz gelegt haben. Zudem sollten Sie den zeitlichen Aufwand für Eigenleistungen nicht unterschätzen. Bei Eigenleistungen sollten Sie die Verzögerung realistisch kalkulieren und auf die Bauphase einige Wochen oder Monate aufschlagen. So haben Sie genügend Puffer, auch für den Fall, dass ein Unfall oder ein Schaden am Bau eine rasche Fertigstellung verhindern. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist im Vergleich zu anderen Haftpflichtversicherungen zeitlich beschränkt. Der Versicherungsschutz einer Police beträgt in der Regel zwei Jahre.
Hinweis
Innerhalb des Zeitraums entstehen für die Bauherrenhaftpflicht keine weiteren Kosten: Sie zahlen die Versicherungsprämie einmalig nach Vertragsabschluss.
Wann sollte der Versicherungsschutz beginnen?
Der Termin, an dem der Versicherungsschutz beginnt, liegt am besten noch vor dem ersten Spatenstich. Denn auch für das noch unbebaute Grundstück haften Sie, sofern Sie schon Eigentümer sind. Da die Bauherrenhaftpflicht aber in der Regel eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht miteinschließt, sollten Sie als Bauherr bereits mit Kauf des Grundstücks die Bauherrenhaftpflicht abschließen.
Wann endet der Versicherungsschutz?
Die Bauphase endet mit der Bauabnahme, dann beginnt die Nutzungsphase. Sobald Ihr Haus fertiggestellt und die Schlussabnahme erfolgt ist, erlischt auch der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflicht.
Tipp
Beginnt die Nutzung des Eigenheims, benötigen Sie eine neue Haftpflichtversicherung, um die Risiken als Haus- und Grundbesitzer abzusichern. Bewohnen Sie das Haus selbst, reicht die Deckung durch die Haftpflichtversicherung in der Regel aus. Wenn Sie das Objekt hingegen vermieten, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Fazit: Hausbau nur mit Bauherrenversicherung
Auf einer Baustelle kann so einiges passieren. Sollte dabei ein Dritter zu Schaden kommen oder der unmittelbare Nachbar geschädigt werden, haftet der Bauherr. Bei einer Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro ist die Bauherrenhaftpflicht ihr Geld wert: Selbst hohe Personen- und Sachschäden können so finanziell abgesichert werden. Preisbewusste Häuslebauer, deren Kapazitäten durch die Baufinanzierung schon ausgelastet sind, können bei der Bauherrenhaftpflicht durch einen Vergleich 100 € und mehr sparen. Wer durch Eigenleistungen die Bausumme reduzieren will, muss bei der Bauherrenhaftpflicht mit höheren Kosten rechnen. Doch diese fallen gegenüber den eingesparten Baukosten kaum ins Gewicht.
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