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Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht


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Ist eine Haus-& Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll?

 

Der Winter ist lang. Gehweg und Wohnungszugänge jeden Morgen von Schnee und Eis zu befreien oder Salz zu streuen, erfordert Zeit und Mühe.

 

Doch nur ein einziges Mal darauf verzichtet, ist es schnell passiert:

 

Ein Mieter rutscht auf dem glatten Untergrund aus, stürzt und verletzt sich schwer.

 

Als Hausbesitzer müssen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Daher sind Sie dazu verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um durch Gefahrenquellen verursachte Schäden anderer zu verhindern.

Wenn Sie als Vermieter fahrlässig handeln und Ihre Verkehrssicherungs-pflicht verletzen, kann der Geschädigte Ihnen gegenüber Schadenersatz-forderungen geltend machen.

Diese können gerade bei Personenschäden schnell in die Millionen gehen.

Verfügen Sie in einer solchen Situation nicht über eine Hausbesitzer-haftpflicht, müssen Sie für die entstandenen Behandlungskosten, Schmerzensgeld und etwaige Verdienstausfälle selbst aufkommen.

 

Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

 

Besitzen Sie ein Haus oder ein Gebäude, das Sie nicht selbst nutzen, sondern vermieten, reicht eine Absicherung über die private Haftpflichtversicherung nicht aus. Als Haus- oder Grundbesitzer benötigen Sie eine zusätzliche Absicherung gegen Schadenansprüche Dritter.

 

Kommt es auf Ihrem Grundstück zu einem Unfall und jemand erleidet dabei Schaden, können Sie als Grundbesitzer für diesen haftbar gemacht werden – selbst wenn Sie nicht direkt für den Schaden verantwortlich sind. Als Haus- oder Grundbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet,dafür Sorge zu tragen, dass sich das Grundstück und alle darauf befindlichen Gebäude in einem einwandfreien Zustand befinden.

 

Sie sind Teil einer Eigentümergemeinschaft? Auch dann ist es ratsam, eine Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen. Durch eine gemeinsame Police sind auch Unfälle in Bereichen abgesichert, die dem gemeinschaftlichen Eigentum zuzuordnen sind. Verletzt sich z. B. ein Besucher im Treppenhaus aufgrund eines nicht sachgemäßen Treppengeländers, so springt die Versicherung ein.

 

Auch als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks sind Sie dafür verantwortlich, dass dort niemand zu Schaden kommt. Ist keine Bebauung geplant oder steht der genaue Zeitpunkt des Baubeginns noch nicht fest, sollten Sie eine Haftpflichtversicherung für Grundbesitzer abschließen.

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Was ist bei einer Grundbesitzerhaftpflicht versichert?

 

Eine Grundbesitzerhaftpflicht-versicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht, die sich aus Ihrer Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer ergibt.

 

In diesem Rahmen haftet sie für Schäden, die durch eine unzureichende Beachtung folgender Pflichten entstehen.

 

 

Verkehrssicherungspflicht:

 

Sie umfasst die Sicherung von Gefahrenquellen, die Dritte schädigen könnten.

 

 

Instandhaltungspflicht:

 

Sie umfasst die Beseitigung jeglicher Schäden und Mängel des Hauses, die nicht schuldhaft vom Mieter verursacht wurden.

 

 

Damit deckt eine Hausbesitzer-haftpflichtversicherung viele Haftungsrisiken ab, die sich für Sie als Besitzer im Alltag ergeben.

 

 

Einige Beispiele:

 

•Aufgrund eines unzureichend ausgeleuchteten Hauseingangs stolpert ein

  Besucher Ihres Mieters und zieht sich eine Verletzung am Arm zu.

 

•Ein Passant rutscht auf dem Gehweg vor Ihrem Haus aus, der nicht

  ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreit wurde, und bricht sich ein Bein.

 

•Bei einem Sturm löst sich ein Dachziegel, fällt herunter und trifft ein in

  unmittelbarer Nähe parkendes Auto.

 


Woran orientiert sich der Versicherungsbetrag?

 

Schließen Sie eine Grundbesitzerhaftpflicht ab, um sich vor etwaigen Ersatzansprüchen Dritter zu schützen, ist dies natürlich mit Kosten verbunden. Verglichen mit denen, die durch Schadenersatzforderungen entstehen können, sind sie jedoch äußerst gering.

 

Bei den Gesellschaften können durchaus einige der folgenden Faktoren abgefragt werden:

 

•Bruttojahresmietwert:

  Der Versicherungsbetrag richtet sich unter anderem nach dem Bruttojahresmietwert

  aller Räume.

•Mieteinnahmen für Garagen und andere Nebengebäude:

  Diese fließen ebenfalls in diese Berechnung mit ein.

 

•Erfolgen keine Mietzahlungen:

  Z.B. wenn Sie Verwandten oder Freunden kostenlos eine Wohnung überlassen, fließt ein

  fiktiver Wert in die Berechnung des Versicherungsbeitrags ein. Dieser orientiert sich an der

  ortsüblichen Vergleichsmiete.

 

•Versicherungssumme:

  Die vereinbarte Versicherungssumme beeinflusst die Höhe der Versicherungsbeiträge.

  Je höher die Versicherungssumme, desto höher sind in der Regel die Beiträge.

 

•Art des Gebäudes:

  Auch die Art des Gebäudes wirkt sich auf die Versicherungsbeiträge aus. Sie unterscheiden

  sich z. B. bei Mehr-und Einfamilienhäusern und richten sich nach der Anzahl der   Wohneinheiten.

 

•Grundstücksgröße:

  Bei unbebauten Grundstücken richtet sich der Versicherungsbeitrag nach der Größe des Grundstückes.

 

 

Welche Vorteile hat eine Hausbesitzerhaftpflicht?

 

Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Kommt es auf Ihrem Grundstück zu einem Unfall, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen.

Das gilt für Sach- und Vermögensschäden genauso wie für Schäden an Personen. Besonders Personenschäden und daraus resultierende Kosten für Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall summieren sich schnell auf hohe Beträge. Im Zweifelsfall müssen Sie dafür ein Leben lang aufkommen. Die Grundbesitzerhaftpflicht nimmt Ihnen diese Belastung ab und

ersetzt die Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

 


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