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Die Motorradversicherung bezeichnet in erster Linie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die jeder Halter für sein Motorrad abschließen muss. Dass diese Versicherung Pflicht ist, liegt an der „Betriebsgefahr eines Motorrads“.


Von Ihrer Motorradhaftpflichtversicherung werden nur die Schäden erstattet, die von Ihnen an anderen Verkehrsteilnehmer oder Fahrzeugen verursacht wurden. Schäden am eigenen Fahrzeug werden nur bei einer zusätzlichen Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung übernommen. Folgende Schäden werden von der Versicherung abgedeckt:


    - Personenschäden

    - Immaterielle Schäden

    - Vermögensschäden

    - Sachschäden

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