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Wer ist versichert?


Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer. In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert.

Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein, sobald dieser beim Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist.


Bei Kindern ist es egal ob es die leiblichen, Adoptiv- oder Stiefkinder sind.


Vorsicht bei Single-Policen: Diese gelten meist tatsächlich nur für den Versicherungsnehmer.


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Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?


Da es sich bei der Privaten Haftpflichtversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, können sie die Höhe der Deckungssumme quasi frei wählen.

Von 1 Mio. bis 10 Mio. ist das Angebot der Versicherer gefächert.

Eine niedriger gewählte Deckungssumme

scheint auf den ersten Blick ausreichend.


Sie sollten allerdings eins bedenken:

Die private Haftpflichtversicherung

befreit Sie nicht von einer Schadensersatzforderung.

Wer eine Person schädigt, sodass diese zum Pflegefall wird, so zahlt die Versicherung die

vereinbarte Summe oder solange bis diese ausgeschöpft ist. Danach haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Was ist versichert?


Die Private Haftpflichtversicherung entschädigt berechtigte Schadensersatzansprüche, die an Sie, im Fall eines Schadens, gestellt werden.

Sie macht sogar noch mehr.

Die Versicherungen prüfen ob die gestellten Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind und im Fall der Fälle wehrt sie diese ab. Hierbei können auch Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt werden.

Die Kosten übernimmt der Versicherer.


Versichert sind grundsätzlich Personen- und Sachschäden. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden (z.B. 200.000,00 €) und Vermögensschäden

(z.B. 20.000,00 €) mit geringeren Summen automatisch mit dabei.

Wer ist nicht versichert?


Wenn Kinder heiraten und bis dahin bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene

Privathaftpflichtversicherung abschließen.


Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung, sowie eines Studiums muss der Nachwuchs einen eigenen

Vertrag abschließen.


Wer nach der Ausbildung noch keine 18 ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert bleiben.


Weitere Personen und Verwandte sind nicht automatisch mitversichert. Diese können entweder über einen Beitragszuschlag

mitversichert werden oder besitzen eine eigene Versicherung.


Was ist nicht versichert?


Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn er bei mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind den Computer vom Papa kaputt macht.

Unser-Tipp:


Viele Anbieter bieten die Mitversicherung von Kindern auch über die erste Ausbildung hinaus an.

Wenn Sie sich also nicht sicher sind, fragen Sie lieber bei Ihrer Versicherung nach.

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