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„Besonders empfehlenswerte Bedingungen“ sind gegeben, wenn sie folgende Voraussetzungen zum Versicherungsgegenstand machen:
Mitversicherung des Ehegatten bzw. der im Haushalt lebenden Personen Schäden an gemieteter Pferdetransportanhänger und Pferdeboxen: bis mindestens 5.000 Euro
Schäden an Stallungen, Reithallen und Weidezäune:
bis mindestens 10.000 Euro
Beitragsfreie Mitversicherung während der Laufzeit geborener Fohlen
Teilnahme an sonstigen Pferderennen
Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen der Reitbeteiligten
und Reittiernutzer
Mitversicherung von Regressansprüchen von Trägern der Sozialversicherung
Versicherer ist Mitglied bei der Versicherungsombudsmann e.V.
Eine Pferdehalterhaftpflicht-versicherung
ist in Deutschland auch 2019 nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Dennoch ist sie für den Halter des Tieres sehr zu empfehlen, denn wenn das Tier einen Schaden verursacht, haftet der Halter in seinem gesamten Vermögen.
Um den finanziellen Ruin im schlimmsten Fall zu vermeiden, ist eine Pferdehalterhaftpflicht unerlässlich.
Die Haftpflichtversicherung für Pferde wurde letztmalig von Stiftung Warentest in einem umfangreichen Pferdehaftpflichtversicherung Test analysiert.
Testsieger der selbständigen Pferdehaftpflicht
Haftpflichtkasse Darmstadt
InterRisk
Swiss Life Partner
VHV
Damit eine Pferdehaftpflicht als empfehlenswerte Absicherungsmöglichkeit anerkannt wird, sollten einige Voraussetzungen erfüllt werden:
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: mindestens 5 Millionen Euro
Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen wegen Schäden durch gewollte bzw. ungewollte Deckakte
Mitversicherung von Reitbeteiligungen und Teilnahmen an Reitturnieren
Prämienneutrale Bedingungsverbesserungen werden automatisch in den Versicherungsvertrag integriert
Unbegrenzter Versicherungsschutz bei Flurschäden durch Weidevieh
Versicherungsschutz auch bei privater Nutzung wie Kutsch- und Schlittenfahrten
Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Der Besitz einer Pferdehaftpflicht
ist für Pferdehalter sehr entscheidend.
Die Schadensersatzpflicht des Pferdehalters gilt für jeden Schaden, den ein Tier verursacht.
Erschreckt sich das Pferd beim
Ausritt an der Landstraße und verursacht dadurch einen Zusammenprall mit einem Fahrzeug, kann dieser Unfall gravierende Folgen nach sich ziehen.
Neben dem Sachschaden am Fahrzeug kann ein Personenschaden entstehen, wenn der Fahrer oder der Beifahrer verletzt werden.
Werden weitere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt, steigen die Kosten noch einmal erheblich.
Pferdehalter ist voll haftbar
Stürzt ein Spaziergänger bei der Begegnung mit einem galoppierenden Pferd vor Schreck und verletzt sich,
sind Krankheits- und Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld zu zahlen.
Für solche Kosten muss der Pferdehalter in vollem Umfang aufkommen.
Bei hohen Schäden haftet er sogar mit seinem gesamten privaten Vermögen. Je nach Schadenshöhe kann das den finanziellen Ruin nach sich ziehen.
Deshalb ist eine Pferdehalterhaftpflicht für jeden stolzen Pferdebesitzer so unglaublich wichtig.