Info Pferdehalterhaftpflicht

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„Besonders empfehlenswerte Bedingungen“ sind gegeben, wenn sie folgende Voraussetzungen zum Versicherungsgegenstand machen:


Mitversicherung des Ehegatten bzw. der im Haushalt lebenden Personen Schäden an gemieteter Pferdetransportanhänger und Pferdeboxen: bis mindestens 5.000 Euro

Schäden an Stallungen, Reithallen und Weidezäune:

bis mindestens 10.000 Euro

Beitragsfreie Mitversicherung während der Laufzeit geborener Fohlen

Teilnahme an sonstigen Pferderennen

Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen der Reitbeteiligten

und Reittiernutzer

Mitversicherung von Regressansprüchen von Trägern der Sozialversicherung

Versicherer ist Mitglied bei der Versicherungsombudsmann e.V.

Eine Pferdehalterhaftpflicht-versicherung


ist in Deutschland auch 2019 nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Dennoch ist sie für den Halter des Tieres sehr zu empfehlen, denn wenn das Tier einen Schaden verursacht, haftet der Halter in seinem gesamten Vermögen.


Um den finanziellen Ruin im schlimmsten Fall zu vermeiden, ist eine Pferdehalterhaftpflicht unerlässlich.


Die Haftpflichtversicherung für Pferde wurde letztmalig von Stiftung Warentest in einem umfangreichen Pferdehaftpflichtversicherung Test analysiert.

                           Zum Rechner.......

Testsieger der selbständigen Pferdehaftpflicht


Haftpflichtkasse Darmstadt

InterRisk

Swiss Life Partner

VHV

Damit eine Pferdehaftpflicht als empfehlenswerte Absicherungsmöglichkeit anerkannt wird, sollten einige Voraussetzungen erfüllt werden:


    Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: mindestens 5 Millionen Euro

    Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen wegen Schäden durch gewollte bzw. ungewollte Deckakte

    Mitversicherung von Reitbeteiligungen und Teilnahmen an Reitturnieren

    Prämienneutrale Bedingungsverbesserungen werden automatisch in den Versicherungsvertrag integriert

    Unbegrenzter Versicherungsschutz bei Flurschäden durch Weidevieh

    Versicherungsschutz auch bei privater Nutzung wie Kutsch- und Schlittenfahrten


Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Der Besitz einer Pferdehaftpflicht

ist für Pferdehalter sehr entscheidend.


Die Schadensersatzpflicht des Pferdehalters gilt für jeden Schaden, den ein Tier verursacht.

Erschreckt sich das Pferd beim

Ausritt an der Landstraße und verursacht dadurch einen Zusammenprall mit einem Fahrzeug, kann dieser Unfall gravierende Folgen nach sich ziehen.


Neben dem Sachschaden am Fahrzeug kann ein Personenschaden entstehen, wenn der Fahrer oder der Beifahrer verletzt werden.


Werden weitere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt, steigen die Kosten noch einmal erheblich.

Pferdehalter ist voll haftbar


Stürzt ein Spaziergänger bei der Begegnung mit einem galoppierenden Pferd vor Schreck und verletzt sich,

sind Krankheits- und Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld zu zahlen.

Für solche Kosten muss der Pferdehalter in vollem Umfang aufkommen.


Bei hohen Schäden haftet er sogar mit seinem gesamten privaten Vermögen. Je nach Schadenshöhe kann das den finanziellen Ruin nach sich ziehen.


Deshalb ist eine Pferdehalterhaftpflicht für jeden stolzen Pferdebesitzer so unglaublich wichtig.