Verkehrsrechtsschutz

08.00 bis 21.00

MONTAG BIS SAMSTAG

HOT-LINE

0361-600 87 62

Mit Nutzung der Onlinerechner oder der Angebotsanforderung, bestätigen Sie die Kenntnisnahme und den Download, der Erstinformation und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Verkehrsrechtsschutz

Wir alle sind in gewisser Weise Verkehrsteilnehmer - ob nun als Autofahrer, in der Straßenbahn oder auf dem Rad. Im am Straßenverkehr ist nicht ungefährlich. Wenn es zu einem Unfall und einem Rechtsstreit kommt, ist es von Vorteil, wenn man über einen Verkehrsrechtsschutz verfügt.

Weigert sich zum Beispiel die gegnerische Kfz-Versicherung, den verursachten Schaden zu bezahlen, bleibt oft nur der Gang zum Anwalt. Und dessen Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Schnell können so aus einem ursprünglich geringen Schaden einige tausend Euro werden.

Vergleichen Sie also die Rechtsschutzversicherungen und sparen so bis zu 75%.


+ Privatrechtsschutz..............      -zum Rechner

+ Mietrechtsschutz..........           -zum Rechner

+ Berufsrechtsschutz..........        -zum Rechner

+ Verkehrsrechtsschutz..........    -zum Rechner


Immer wenn es im Straßenverkehr oder rund um ein Auto zu einem Rechtsstreit kommt, kann eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung helfen. Je nach Versicherungsanbieter und gewähltem Tarif unterscheiden sich die Leistungen allerdings deutlich.


Üblicherweise greift der Schutz bei einem Rechtsstreit ...

 

• um den Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.

• wegen Unfall- oder Fahrerflucht.

• mit einer Kfz-Werkstatt, wenn etwa eine Reparatur falsch ausgeführt wurde.

• mit der Kfz-Steuerbehörde, falls diese eine zu hohe Steuerlast berechnet hat.

• mit den Behörden, zum Beispiel aufgrund von Ordnungswidrigkeiten

• in einem Strafverfahren, falls bei einem Unfall zum Beispiel Körperverletzung vorgeworfen wird.


Viele Versicherungen bieten in ihren Rechtsschutz-Tarifen noch weitere Leistungen an, zum Beispiel eine Telefon-Hotline, über die man sich von einem Anwalt beraten lassen kann. Oder sie helfen im Schadensfall bei der Suche nach einem spezialisierten Anwalt.


Für wen gilt der Rechtsschutz?

 

Je nach Versicherung gilt der

Rechtsschutz in der Regel für ein

Auto oder für alle Fahrzeuge der Familie. Schließt man den Verkehrsrechtsschutz

für ein Fahrzeug ab, sind Eigentümer, Halter, berechtigte Fahrer und Insassen mit versichert.

Der Versicherungsnehmer selbst ist in diesem Fall zusätzlich auch bei Fahrten

mit gemieteten Autos und sogar als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln abgesichert. Wählt man den Komplettschutz, sind alle Fahrzeuge der Familie und auch Ehe- und Lebenspartner sowie die Kinder mit abgesichert.

 

In diesem Fall greift der Rechtsschutz bei allen versicherten Personen auch dann, wenn sie ohne Auto am Straßenverkehr teilnehmen.

Vergleichsrechner Verkehrsrechtsschutz



Welche Kosten deckt der Verkehrsrechtsschutz ab?


Landet ein Rechtsstreit vor Gericht, muss der Verlierer üblicherweise die Kosten tragen beziehungsweise bei einem Vergleich zumindest einen Teil davon.

Hat er eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, kommt diese bei einer Niederlage für den eigenen und gegnerischen Anwalt, die Gerichtskosten und gerichtliche Gutachten auf. Aber auch bei einer außergerichtlichen Einigung übernimmt die Rechschutzversicherung die Anwaltskosten!

Dabei gelten immer die im Vertrag vereinbarten Versicherungs-summen. Üblich sind Deckungssummen von ein bis zwei Millionen Euro im Inland und bis zu 100.000 Euro bei weltweiten Schäden. Außerdem gibt es zusätzliche Grenzen, zum Beispiel für Strafkautionen, die von der Versicherung übernommen beziehungsweise ausgelegt werden.


Achtung: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt immer nur die Kosten des Verfahrens, nicht aber etwaige Bußgelder oder Geldstrafen!

Wann zahlt die Rechsschutzversicherung nicht?

 

Üblicherweise greift der Verkehrsrechtsschutz nicht, wenn ein Auto zum Zeitpunkt des Unfalls nicht zugelassen war oder der Fahrer keinen Führerschein hatte oder nicht berechtig war, das Auto zu fahren – zum Beispiel weil er es gestohlen hatte. Außerdem sind vorsätzlich herbeigeführte Unfälle ausgeschlossen.

In der Regel sind auch Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer immer ausgeschlossen und auch Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen.


Vor jedem Versicherungsabschluss sollten die Bedingungen aber genau durchgelesen werden, da es je nach Versicherung noch weitere Ausschlüsse geben kann.