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Von Grund auf
sicher
Im Alltag sind wir ständig in Bewegung. Unser tägliches Leben ist ohne den Einsatz von Grundfähigkeiten wie :
* Sehen
* Sprechen
* Hören oder die
* Hände zu gebrauchen
schwer vorstellbar.
Doch was passiert, wenn man diese wichtigen Fähigkeiten verliert?
Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Verlust von 19 klar definierten Grundfähigkeiten und sogar ab Pflegegrad II.
Dabei ist sie besonders kostengünstig.
BEITRAGSPARAMETER
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand
- Versicherungssumme
- Absicherung bis Alter x
- berufliche Gefahrengruppe
Bei den Kardinalfähigkeiten:
In der 1. Gruppe
tritt der Versicherungsfall ein, wenn der Versicherungsnehmer eine einzige der Fähigkeiten einbüßt.
In der 2. Gruppe
muss der Kunde dagegen mindestens drei dieser Fähigkeiten verlieren, damit der Versicherer den Leistungsfall anerkennt.
Im Fähigkeitenkatalog 3
reicht hingegen der Verlust einer Fähigkeit, um die Rente zu erhalten. Mitunter kann auch der Verlust des Gleichgewichtssinns versichert werden.
Grundfähigkeit